Corona – Neuigkeiten
Während bei einigen Unternehmen wieder geöffnet werden darf, bleiben Gaststätten und Restaurants davon weiter ausgenommen.
Die Stadt Essen lässt dazu unter ihrer Corona Seite folgendes verlauten:
Gastronomie
Gastronomische Betriebe bleiben grundsätzlich geschlossen.
Dazu gehören:
- Cafés, Café-ähnliche Bewirtungsbetriebe – auch als Nebenbetrieb,
- Eisdielen,
- Imbisse,
- Restaurants und
- Gaststätten inklusive aller Außengastronomie
- Bars und Kneipen
- Clubs und Diskotheken
- Shisha-Bars
- Bewirtung von Übernachtungsgästen in Hotels
Ausnahmen: damit verbundene Lieferdienste.
Bei Außerhaus-Verkauf gilt:
Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.
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